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Glossar

Meistertitel

Den Meistertitel darf führen, wer die Meisterprüfung in seinem Handwerk bestanden hat. In der Schneiderei ist er freiwillig. Er zeigt eine zusätzliche Qualifikation über die Ausbildung hinaus.

Begriff
Meistertitel
Stand
4. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Manche Betriebe nennen den Titel im Namen, etwa Maßschneidermeister oder Damenschneidermeisterin. Wer die Prüfung nicht abgelegt hat, darf den Titel nicht führen.

Auf dieser Website steht bei keiner Schneiderei ein Meistertitel, weil die Daten aus OpenStreetMap dazu nichts sagen. Fehlt der Hinweis, heißt das nicht, dass es keinen Meister gibt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 51a HwO, Meisterprüfung in zulassungsfreien Handwerken, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Anlage B zur Handwerksordnung: Abschnitt 1 Nummer 19 Maßschneider, Abschnitt 2 Nummer 37 Änderungsschneider, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Schneidereien stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, eine geschlossene Schneiderei oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.