Glossar
Meisterpflicht
Meisterpflicht heißt: Einen Betrieb darf nur eröffnen, wer in diesem Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat oder etwas Gleichwertiges nachweist. Für Schneidereien gilt sie nicht.
- Begriff
- Meisterpflicht
- Stand
- 4. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Maßschneider und Änderungsschneider brauchen keinen Meisterbrief. Wenn ein Betrieb keinen Meister nennt, ist das deshalb kein Hinweis auf schlechte Arbeit.
Fragen Sie lieber nach Ausbildung und Erfahrung, und lassen Sie sich Arbeiten zeigen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Anlage B zur Handwerksordnung: Abschnitt 1 Nummer 19 Maßschneider, Abschnitt 2 Nummer 37 Änderungsschneider, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Schneidereien stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, eine geschlossene Schneiderei oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.