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Glossar

Handwerksordnung (HwO)

Die Handwerksordnung ist das Gesetz für das Handwerk in Deutschland. Sie legt fest, für welche Berufe man einen Meisterbrief braucht, um einen Betrieb zu führen, und für welche nicht.

Begriff
Handwerksordnung (HwO)
Stand
4. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Maßschneider und Änderungsschneider stehen in einer Liste von Berufen, für die kein Meisterbrief nötig ist. Wer einen solchen Betrieb eröffnet, muss ihn nur bei der Handwerkskammer anmelden.

Die Handwerkskammer führt dafür ein Verzeichnis der Betriebe. Dort steht der Betrieb, auch wenn er keinen Meister hat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage B zur Handwerksordnung: Abschnitt 1 Nummer 19 Maßschneider, Abschnitt 2 Nummer 37 Änderungsschneider, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 18 HwO, Anzeigepflicht bei der Handwerkskammer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 19 HwO, Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Schneidereien stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.