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Glossar

Handwerksähnliches Gewerbe

Ein handwerksähnliches Gewerbe ist eine handwerkliche Tätigkeit, die das Gesetz nicht als volles Handwerk zählt. Die Änderungsschneiderei gehört dazu. Auch hier braucht niemand einen Meisterbrief.

Begriff
Handwerksähnliches Gewerbe
Stand
4. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Für Sie als Kundin oder Kunde macht der Unterschied zum zulassungsfreien Handwerk kaum etwas aus. In beiden Fällen gibt es keine Pflicht zu einer Prüfung, und der Betrieb muss bei der Handwerkskammer angemeldet sein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage B zur Handwerksordnung: Abschnitt 1 Nummer 19 Maßschneider, Abschnitt 2 Nummer 37 Änderungsschneider, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 18 HwO, Anzeigepflicht bei der Handwerkskammer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Schneidereien stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.